Als öffentlich bestellte Übersetzerin und Dolmetscherin für die französische Sprache beim OLG Dresden kann ich Ihnen für amtliche Zwecke die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung auf Papier, mit Siegel oder gebunden bestätigen. In Sonderfällen kann ein elektronisches PDF-Dokument mit Bestätigungsvermerk und Signatur erstellt werden.
Um die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original zu bestätigen, ist es erforderlich, dass mir das Original oder eine beglaubigte Kopie desselben vorgelegt wird. Übersenden Sie Originale immer per Einschreiben. Sie erhalten sie auf dem gleichen Weg zurück.
Nach Vereinbarung übernehme ich folgende Leistungen (bei Bedarf auch beim Auftraggeber):
MS®Windows OS und Standardsoftware, MS®Office Pro, SDL Trados Studio 2019, Nuance PDF Professional